Energiezuschlag

Um einige der weltbesten Schichtpressstoffe herzustellen, ist Energie erforderlich. Bisher haben wir Schwankungen auf dem Energiemarkt über einen variablen Energiezuschlag berücksichtigt. Diesen führen wir nun aus, so dass Sie als Kunde immer den genauen aktuellen Preis für das angefragte Produkt erhalten.

Ausbau des Energiezuschlags

Ab dem 2. April 2025 führen wir eine schrittweise Reduzierung unseres Energiezuschlags durch. Dies bedeutet, dass Angebote, die nach dem 1. April 2025 abgegeben werden, nicht vom Energiezuschlag abgedeckt sind. Stattdessen werden die Energiekosten in den angegebenen Preisen enthalten sein.

Feste Preisvereinbarungen, die vor dem 2. April 2025 getroffen wurden, sowie Angebote mit Gültigkeit während der Übergangsphase, werden bei Rechnungsstellung der Bestellung einem Energiezuschlag gemäß unserem üblichen Berechnungsmodell unterliegen:

  • Der Energiezuschlag wird auf Basis eines Durchschnitts der Spotpreise für Erdgas und Strom der letzten drei Monate berechnet. Der Energiezuschlag wird monatlich angepasst.
  • Entsprechend dem Obigen wird bei Bestellungen, die gemäß dem Energiezuschlag unterliegen, ein Energiezuschlag in Höhe von 3 % für Bestellungen berechnet, die in der Zeit vom 1. Mai 2025 bis einschließlich 31. Mai 2025 fakturiert werden.

Wenn Sie Fragen zu obigem haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.